Dies sollte man beim Kauf von Kinderspielzeug beachten

Zu besonderen Anlässen wie Ostern, Geburtstagen und Weihnachten schenkt man seinen Schützlingen gern neben Süßigkeiten und Nützlichem auch Spielzeug. Was wäre schließlich ein Feiertag ohne Spielzeug für Kinder? Nun erscheint der Kauf von Kinderspielzeug nicht immer so einfach zu sein, wie es scheinbar ist: ein neuer Warentest des Ökotest – Magazins hat 72 unterschiedliche Produkte getestet und viele fielen leider durch.

Achtung vor gesundheitsgefährdenden Stoffen

Oftmals stecken in den Kinderspielsachen versteckte Weichmacher, die alles andere als gesundheitsförderlich sind. Einige Artikel mit besagten Inhaltsstoffen können durchaus Allergien oder ernstzunehmende Krankheiten auslösen. Eine Tatsache, die sicherlich Eltern zurückschrecken lässt. Dennoch ist ein Lichtblick unter all den schwarzen Schafen zu entdecken, die auch Laien erkennen können.

Richtiger Einkauf von Spielzeug

Lassen Sie sich Zeit beim Einkauf des Kinderspielzeugs. Nehmen Sie die Artikel zielsicher in die Hand und riechen Sie auch gern daran: riecht ein Spielzeug extrem nach Plastik, so wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Weichmacher oder problematische Chemikalien darin befinden.
Auch wenn das Kinderspielzeug ein großes CE-Siegel trägt, so bedeutet es nicht, dass es frei von Schadstoffen ist. Das CE-Siegel, welches für Communautée Européenne steht, ist eine Konformitätserklärung des Herstellers und garantiert nicht für die Qualität des Produktes, sondern sagt lediglich aus, dass das Kinderspielzeug den wichtigsten Anforderungen der EU-Richtlinien obliegt.

Wichtig ist das GS-Zeichen, welches für eine geprüfte und technische Sicherheit steht. Dieses Siegel wird von der DEKRA oder dem TÜV vergeben und ist gibt somit den Eltern Sicherheit, dass das Produkt regelmäßig überprüft wird. Einziges Problem: das Zeichen wird manchmal von Herstellern gefälscht. Um auf der sicheren Seite zu stehen, kann man sich jedoch bei einer Zertifizierungsstelle erkundigen, ob die angegebene Adresse auf dem Kinderspielzeug gelistet ist. Ein GS-Zeichen ohne Angabe des Prüfinstituts ist nämlich laut Gesetz alles andere als zulässig.

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Foto von Sabine, meinhaushalt.at