Alle Amtswege nach der Geburt

Endlich ist das Baby da und man ist erst mal damit beschäftigt, den neuen Erdenbürger kennenzulernen. Doch gleich am Anfang stehen viele Amtswege an, viele sogar in bestimmten Zeitspannen. Um diese Behördengänge schnell und reibungslos ablaufen zu lassen, finden Sie hier eine Liste der Amtswege:

Liste an Amtswegen nach der Geburt

  1. Geburtsanzeige
  2. Geburtsurkunde
  3. Staatsbürgerschaftsnachweis
  4. Meldezettel
  5. Arbeitgeber
  6. Beihilfen
  7. Wochengeld
  8. Kinderbetreuungsgeld
  9. Kindergarten
  10. Förderungen für Mehrlinge
  11. Zusätzliche Tipps für Vergünstigungen und Geschenke zur Geburt

 

1. Geburtsanzeige

Die Geburt des Babys muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden. Wenn im Krankenhaus entbunden wird, schickt das Spital die Geburtsanzeige, bei einer Hausgeburt die Hebamme. Wenn weder Arzt noch Hebamme anwesend waren, müssen sich die Eltern so schnell wie möglich an das Standesamt wenden. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis
  • Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei ledigen Müttern: die Geburtsurkunde, wenn möglich auch die des Vaters

2. Geburtsurkunde

Beim Standesamt müssen Sie auch gleich die Geburtsurkunde für Ihr Baby beantragen. In großen Krankenhäusern kann dies meist im Haus selbst erledigt werden, wenn nicht, erkundigen Sie sich schon vor der Entbindung im Krankenhaus, manchmal bestehen Kooperationen. Wenn nicht, müssen Sie das Standesamt aufsuchen, dass für den Geburtsort örtlich zuständig ist (z.B. der Standort des Krankenhauses). Die Anmeldung kostet keine Gebühren. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Heiratsurkunde
  •  Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis lautend auf den aktuellen Familiennamen
  • Nicht-Österreicherin: Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde von Mutter und Vater
  • evtl. Nachweis eines akademischen Grades der Eltern
  • Erklärung über den Vornamen des Kindes

bei Geschiedenen wird noch zusätzlich benötigt:

  • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes der Mutter im Ausland
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über Auflösung der Ehe durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung, mit Bestätigung der Rechtskraft
  • evtl. Vaterschaftsanerkennung

bei Verwitweten wird noch zusätzlich benötigt:

  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes der Mutter im Ausland
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe

Wenn das Baby unehelich zur Welt gekommen ist, wird der leibliche Vater nur aufgrund einer persönlichen Erklärung, oder durch die Feststellung eines Gerichtsurteils in die Geburtsurkunde eingetragen.

Ausländer müssen eine übersetzte bzw. internationale Heirats- und Geburtsurkunde, sowie Reisepässe von Mutter und Vater mitbringen.
Extratipp: Wenn Sie sich nicht sofort auf einen Namen für das Baby einigen können, ist es möglich innerhalb eines Monats noch einmal vorbeizukommen. Wenn Sie einen ungewöhnlichen Vornamen für Ihr Kind möchten, dann bringen Sie am besten ‘Beweise’ mit, wie z. B. ein Namensbuch.

3. Staatsbürgerschaftsnachweis

Auf dem Standesamt können Sie dann auch gleich einen Staatsbürgerschaftsnachweis für Ihr Baby ausstellen lassen. Das geht nur nach einer Geburtsanzeige. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

Wenn Sie verheiratet sind:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Wenn Sie nicht verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers

Seit dem 1.1.2008 ist der Staatsbürgerschaftsnachweis für die ersten 2 Lebensjahre Ihres Kindes gratis.

4. Meldezettel

Ihr Kind braucht auch einen Meldezettel. Dieser wird am Gemeindeamt beantragt und ist kostenlos. Die benötigten Dokumente sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes

5. Arbeitgeber

Nach der Geburt muss auch der derzeitige Arbeitgeber von den Eltern verständigt werden. Es muss die Dauer der Karenz bekanntgegeben werden, und manchmal bekommen die Väter auch zusätzlich freie Urlaubstage. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Achtung bei der Bekanntgabe der Dauer der Karenz gibt es Fristen: Die Mutter muss dem Arbeitgeber bekanntgeben, wie lange sie in Karenz bleiben möchte. Für jenen Elternteil, der die Karenz zuerst in Anspruch nimmt, beginnt sie meist acht bzw. zwölf Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Geburt des Babys. Die Mutter kann die Karenz auch nach einem Urlaub oder einem Krankenstand beginnen. Somit muss die Mutter innerhalb dieser Frist, der Vater spätestens acht Wochen nach der Entbindung seinem Arbeitgeber bekanntgeben. Wenn sich die Eltern die Karenz teilen, dann muss das bis spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Karenzteiles dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden. Beträgt der laufende Karenzteil im Anschluss an die Schutzfrist weniger als drei Monate, muss der nächste Karenzteil noch während der Schutzfrist gemeldet werden.

6. Beihilfen

Die Familienbeihilfe muss auf dem Finanzamt beantragt werden. Seit dem 1.1.1992 ist diese Beihilfe nur mehr für die Kindsmutter verfügbar, außer sie verzichtet zugunsten des Kindsvaters. Die benötigten Dokumente sind:

  • Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe (Formular Beih 1)
  • Kopie vom Meldezettel vom Kind und vom Antragssteller
  • Kopie der Geburtsurkunde

7. Wochengeld

Bei der Krankenkasse muss das Wochengeld beantragt werden. Die Mutter bekommt 8 Wochen vor und nach der Geburt Wochengeld. Ausnahme: Bei Frühgeburt, Kaiserschnitt oder Mehrlingen bekommt sie es 12 Wochen.

  • Geburtsurkunde (das Standesamt stellt dafür eine gebührenfreie Geburtsbestätigung aus)
  • bei Frühgeburt, Kaiserschnitt, Mehrlingen eine Bestätigung des Krankenhauses (stellt das Sekretariat der Gynäkologischen Abteilung aus)

Die Beantragung ist kostenlos.

8. Kinderbetreuungsgeld

Bei der Krankenkasse können Sie auch Kinderbetreuungsgeld beantragen (Achtung: Hierfür brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie schon Familienbeihilfe beziehen)

Benötigte Dokumente:

  • Geburtsurkunde (das Standesamt stellt dafür eine gebührenfreie Geburtsbestätigung aus)
  • evtl. Bestätigung einer Entbindung mit Kaiserschnitt (Sectio) (wird vom Sekretariat der Gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses ausgestellt)
  • evtl. Meldezettel

Durch die Meldung der Geburt bei der Krankenkasse wird Ihr Baby über die Mutter oder den Vater sozialversichert. Sie bekommen nach einigen Tagen auch eine eigene E-Card mit der eigenen Sozialversicherungsnummer für Ihr Kind.

9. Kindergarten

Erkundigen Sie sich auch gleich in Ihrer Gegend, wie es mit Kindergartenplätzen aussieht. In manchen Gegenden sind die Plätze sehr knapp und man sollte sich so früh wie möglich anmelden. Am besten Sie sprechen bei Ihrer Gemeinde oder dem Magistrat vor, wie schnell Sie sich anmelden müssen, bzw. was dafür benötigt wird.

10. Förderungen für Mehrlinge

Für Zwillinge bzw. Mehrlinge sind die Ausgaben gleich doppelt bzw. ein vielfaches so hoch. Einige Bundesländer wollen die Familien noch zusätzlich finanziell unterstützen und bieten eine Einmalzahlung nach der Geburt an. In folgenden Bundesländern in Österreich bekommt man eine einmalige finanzielle Förderung für eine Mehrlingsgeburt:

Niederösterreich

Schicken Sie einen Brief an die NÖ Landesregierung, dann erhalten Sie für Ihre Zwillinge bzw. Mehrlinge eine Einmalzahlung.

Kontaktadresse:

Antragstellung: Brief an die NÖ Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 (0) 2742 9005 1 9005
Fax: +43 (0) 2742 9005 13335

Burgenland

Für eine einmalige Förderung schicken Sie innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt Ihrer Mehrlinge einen Brief an die Burgenländische Landesregierung.

Kontaktadresse:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Edeltraud Fischer
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 57 600 2328 bzw. +43 (0) 57 600 2536
E-Mail: [email protected]

Salzburg

In Salzburg können Sie die Einmalzahlung für Ihre Mehrlinge telefonisch im Familienreferat anfordern:
Kontaktadresse:
Familienreferat des Landes
Schwarzstraße 21/3
5020 Salzburg
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 (0) 662 8042 5435 oder 5436 und unter +43 (0) 662 87 12 27

11. Zusätzliche Tipps für Vergünstigungen und Geschenke zur Geburt

In manchen Städten oder Gemeinden bekommt man ein Geschenk zur Geburt.

Wien

Wenn der ordentliche Wohnsitz Wien ist und die ersten beiden Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass absolviert wurden, dann bekommt man von der Stadt Wien einen Wickelrucksack geschenkt.

Niederösterreich

In vielen Gemeinden in Niederösterreich erhält man von der Gemeinde Einkaufsgutscheine.

Extra-Tipp: Fragen Sie immer nach, wenn Sie Babyprodukte einkaufen, ob es einen Mehrlingsrabatt gibt. Viele Möbelhäuser oder Online Shops bieten meist Mehrlingsrabatte an. Melden Sie sich auch bei Drogerien (z.B. Bipa, DM) oder anderen Webseiten mit Babyprodukten zu Babyclubs an, diese bieten oft viele Zusendungen von Gratisproben oder Gutscheinen (z.B. für Windeln) an.

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Foto von Janine, meinhaushalt.at