Eine Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse für eine Krankenbeförderung kann überraschend im Briefkasten liegen: Der Transport ist oft schon einige Wochen her, die Abrechnung kommt später. Seit Juli 2025 ist für bestimmte planbare Patiententransporte eine Kostenbeteiligung vorgesehen; seit Anfang 2026 verschickt die ÖGK dafür Rechnungen per Post. Bevor Sie einzahlen, lohnt sich ein kurzer Abgleich von Fahrt, Transportart und möglicher Befreiung.
Wofür wird die Kostenbeteiligung verrechnet?
Die Regel betrifft medizinisch notwendige, planbare Fahrten, wenn laut ärztlicher Transportanweisung öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Auto nicht benutzt werden können. Entscheidend ist die Art des Transports:
| Transportart | Kostenbeteiligung 2026 |
|---|---|
| Taxi oder Fahrtendienst ohne sanitätsdienstliche Betreuung | 7,55 Euro pro Fahrt |
| Krankentransport mit sanitätsdienstlicher Betreuung | 15,10 Euro pro Fahrt |
Pro Kalenderjahr werden höchstens 28 Fahrten verrechnet. Hin- und Rückfahrt können dabei jeweils als eigene Fahrt gelten. Die Höhe orientiert sich an der Rezeptgebühr: einmal für Taxi oder Fahrtendienst, zweimal für einen Krankentransport mit Betreuung.
Rechnung in fünf Minuten prüfen
- Fahrtdaten abgleichen: Stimmen Datum und Anzahl der angeführten Fahrten mit Ihren Terminen überein? Ein Kalender, Befunde oder Terminbestätigungen helfen beim Vergleich.
- Transportart kontrollieren: Waren Sie mit Taxi beziehungsweise Fahrtendienst unterwegs oder war eine sanitätsdienstliche Betreuung nötig? Davon hängt der Betrag pro Fahrt ab.
- Hin- und Rückfahrt getrennt betrachten: Zwei Positionen an einem Behandlungstag müssen nicht automatisch eine doppelte Verrechnung sein; es kann sich um zwei einzelne Fahrten handeln.
- Jahreshöchstzahl mitzählen: Mehr als 28 kostenpflichtige Fahrten pro Kalenderjahr sollen laut ÖGK nicht verrechnet werden.
- Befreiung prüfen: Für bestimmte Personen und Behandlungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Die Voraussetzungen sollten zum Zeitpunkt der Fahrt vorgelegen haben.
Wer ist von der Zahlung befreit?
Keine Kostenbeteiligung fällt laut ÖGK unter anderem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Personen an, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Akute Erste-Hilfe-Fälle und zeitkritische Notfälle gehören nicht zu dieser planbaren Kostenbeteiligung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem medizinisch notwendigen Transport und einer normalen Fahrt zum Arzt. Ob eine Krankenbeförderung übernommen wird, hängt von der ärztlich bestätigten Geh- beziehungsweise Transportunfähigkeit ab. Die Rechnung allein ersetzt diese medizinische Beurteilung nicht.
Was tun, wenn etwas nicht stimmt?
Zahlen Sie eine unklare Position nicht einfach vorschnell, lassen Sie die Frist auf dem Schreiben aber auch nicht verstreichen. Halten Sie Versicherungsnummer, Rechnungsnummer, Fahrtage und vorhandene Transportanweisungen bereit und wenden Sie sich über die offiziellen Kontaktdaten auf gesundheitskasse.at an die ÖGK. So lässt sich klären, ob eine Fahrt falsch zugeordnet, die Transportart verwechselt oder eine Befreiung nicht berücksichtigt wurde.
Überweisen Sie nur anhand einer nachvollziehbaren Originalrechnung. Bei ungewöhnlichen Zahlungsdaten oder widersprüchlichen Angaben sollten Sie die Echtheit zuerst direkt bei der ÖGK bestätigen lassen.
Kurz beantwortet
Warum kommt die Rechnung erst später?
Die ÖGK rechnet die Kostenbeteiligung nachträglich ab. Deshalb können zwischen Fahrt und Brief mehrere Wochen liegen.
Gilt die Grenze von 28 Fahrten für jede Behandlung?
Nein. Die Grenze bezieht sich auf die verrechneten Fahrten innerhalb eines Kalenderjahres, unabhängig davon, zu welcher planbaren Behandlung sie gehören.
Wo finde ich die aktuellen Beträge?
Die Rezeptgebühr und weitere Sozialversicherungswerte werden jährlich angepasst. Für 2026 nennt die Arbeiterkammer 7,55 Euro pro Fahrt ohne und 15,10 Euro mit sanitätsdienstlicher Betreuung.
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Quellen und weitere Informationen
- ÖGK: Informationen zur Kostenbeteiligung bei Transporten
- ÖGK: Krankenbeförderung und Krankentransport
- Arbeiterkammer Oberösterreich: Sozialrechtliche Werte 2026
Artikelbild: KI-generiertes Symbolbild mit gpt-image-2.