Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige in NÖ: Bis zu 225 Euro beantragen

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich geprüft und redaktionell freigegeben.

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Pflegende Angehörige macht Urlaub in einem österreichischen Landgasthof
KI-generiertes Symbolbild (gpt-image-2), erstellt für meinhaushalt.at.

Wer einen Angehörigen hauptsächlich zu Hause pflegt, verschiebt die eigene Erholung oft lange. In Niederösterreich gibt es dafür eine wenig bekannte Unterstützung: Die NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige ersetzt einen Teil der Nächtigungskosten. Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut Land Niederösterreich 236 Anträge bewilligt.

Die Förderung auf einen Blick

Urlaubsort Maximaler Zuschuss
Urlaub in Österreich 175 Euro
Urlaub in Niederösterreich 225 Euro

Sind die nachgewiesenen Nächtigungskosten niedriger, wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag ersetzt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann von der antragstellenden Person einmal pro Kalenderjahr genutzt werden.

Wer kann den Urlaubszuschuss beantragen?

  • Sie sind die Hauptpflegeperson eines Angehörigen.
  • Die gepflegte Person bezieht zum Zeitpunkt des Urlaubs mindestens Pflegegeld der Stufe 3.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt seit mindestens sechs Monaten vor Urlaubsbeginn in Niederösterreich.
  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind nach den Richtlinien gleichgestellt.
  • Der Urlaub findet in Österreich statt und umfasst mindestens eine Übernachtung.

Die gepflegte Person darf mitreisen, muss es aber nicht. Entscheidend ist, dass die Hauptpflegetätigkeit im Antrag bestätigt wird.

Was wird bezahlt und was nicht?

Der Zuschuss bezieht sich auf die nachgewiesenen Nächtigungskosten der Hauptpflegeperson. Fahrtkosten, Verpflegung, Eintritte oder andere Urlaubsausgaben sind damit nicht abgedeckt. Auch die Organisation einer Ersatzpflege während der Abwesenheit ist eine eigene Frage und nicht Teil dieser Förderung. Wer dafür Unterstützung benötigt, sollte sich vor der Buchung bei der Pflegehotline nach passenden Entlastungsangeboten erkundigen.

So stellen Sie den Antrag in vier Schritten

  1. Rechnung richtig ausstellen lassen: Die saldierte Rechnung des Beherbergungsbetriebs muss auf Ihren Namen lauten. Sie soll unter anderem Unterkunft, Urlaubszeitraum, Nächtigungskosten, Nächtigungstaxe, Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer enthalten.
  2. Pflegegeldbescheid kopieren: Legen Sie eine Kopie des Bescheids bei, aus dem die Pflegestufe der betreuten Person hervorgeht.
  3. Hauptpflege bestätigen lassen: Die gepflegte Person oder ihre gesetzliche beziehungsweise Erwachsenenvertretung bestätigt im Formular, dass Sie die Hauptpflege übernommen haben.
  4. Frist einhalten: Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs beim Amt der NÖ Landesregierung einlangen.

Diese Fehler kosten unnötig Zeit

Eine bloße Buchungsbestätigung oder ein Zahlungsbeleg ohne vollständige Unterkunftsrechnung reicht nicht aus. Prüfen Sie außerdem vor der Abreise, ob die Rechnung wirklich auf die antragstellende Person ausgestellt werden kann. Wer mehrere Reisen macht, sollte vorab entscheiden, für welche Reise der einmalige Jahreszuschuss verwendet werden soll.

Kurzer Rechnungscheck vor der Abreise: Stimmen Name und Anschrift des Betriebs, Ihr eigener Name, Urlaubszeitraum, Nächtigungskosten und Nächtigungstaxe? Sind Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie Stempel und Unterschrift beziehungsweise eine QR-Signatur vorhanden? Fehlende Angaben lassen sich vor Ort meist leichter ergänzen als Wochen später.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Land vergibt die Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag nach dem Urlaub nicht bis zum Ende der Sechsmonatsfrist liegen zu lassen.

Formular und offizielle Auskunft

Das aktuelle Formular, die vollständigen Voraussetzungen und die Einreichadresse finden Sie auf der Informationsseite des Landes Niederösterreich. Verbindlich sind die offiziellen Förderrichtlinien. Fragen beantwortet auch die NÖ Pflegehotline unter 02742/9005-9095.

Für die praktische Vorbereitung hilft zusätzlich unsere Reisecheckliste für den Urlaub. Bewahren Sie danach Rechnung und Pflegegeldbescheid gemeinsam auf, bis die Förderung abgeschlossen ist.

Stand: 26. Juli 2026. Das Beitragsbild ist ein KI-generiertes Symbolbild (gpt-image-2).

Redaktion

Hinter meinhaushalt.at steht Sabine Ostheimer. Sie sammelt hier praktische Haushaltstipps – am liebsten mit natürlichen Hausmitteln statt purer Chemie –, Spar-Ideen für den Alltag und bewährte Tricks aus Omas Zeiten. Als Zwillingsmama schreibt sie außerdem ehrlich und ohne Filter über den Familienalltag; Backen und saisonale Tischdekoration gehören zu ihren Lieblingsthemen. Mehr über die Seite

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