Schulstartgeld 2026: Wer 121,40 Euro automatisch bekommt

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Familie plant Schulmaterial mit Taschenrechner und Euro-Münzen
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Seit Freitag, 7. August 2026, wird das österreichische Schulstartgeld gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Pro anspruchsberechtigtem Kind sind es 121,40 Euro. Ein eigener Antrag ist nicht notwendig. Entscheidend sind der Anspruch auf Familienbeihilfe und das Geburtsdatum des Kindes.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick

Prüfpunkt Regel für 2026
Betrag 121,40 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind
Geburtszeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2020
Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August
Antrag kein gesonderter Antrag erforderlich

Die Altersgrenze wird nach Kalenderjahren beurteilt. Damit sind 2026 sowohl Kinder erfasst, die erst im Laufe des Jahres sechs werden, als auch jene, die 2026 ihren 15. Geburtstag feiern – sofern die übrigen Voraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllt sind.

So viel kommt je nach Kinderzahl dazu

  • ein anspruchsberechtigtes Kind: 121,40 Euro
  • zwei anspruchsberechtigte Kinder: 242,80 Euro
  • drei anspruchsberechtigte Kinder: 364,20 Euro

Das Schulstartgeld ist ein zusätzlicher Betrag zur August-Familienbeihilfe. Es handelt sich nicht um einen Gutschein und muss nicht für einen bestimmten Einkauf freigeschaltet werden.

Wann sollte das Geld am Konto sein?

Das Bundeskanzleramt nennt für August 2026 den 7. August als Auszahlungstermin. Für Überweisungen auf ein Konto im SEPA-Raum soll die monatliche Familienbeihilfe spätestens am 8. des Monats gutgeschrieben sein. Maßgeblich ist die tatsächliche Gutschrift auf dem hinterlegten Auszahlungskonto.

Vier Prüfungen, wenn die Gutschrift fehlt

  1. Geburtsdatum prüfen: Liegt es zwischen 1. Jänner 2011 und 31. Dezember 2020?
  2. Familienbeihilfe kontrollieren: Besteht für das Kind im August ein laufender Anspruch?
  3. Kontodaten abgleichen: Ist beim Finanzamt noch das richtige Auszahlungskonto hinterlegt?
  4. Einzelfall klären: Bei fehlender Zahlung oder geänderten Daten ist das Finanzamt Österreich die zuständige Stelle. Für allgemeine Fragen nennt das Bundeskanzleramt zusätzlich sein Familienservice.

Stellen Sie nicht vorsorglich einen vermeintlichen eigenen „Schulstartgeld-Antrag“: Laut Bundeskanzleramt gibt es für diese Zahlung kein gesondertes Antragsverfahren. Änderungen von Adresse oder Kontonummer sollten direkt über die offiziellen Wege des Finanzamts geklärt werden.

Drei häufige Missverständnisse

  • Nicht nur für Erstklässler: Maßgeblich ist 2026 der offizielle Geburtszeitraum. Das Geld ist nicht auf Kinder beschränkt, die im Herbst erstmals in die Schule kommen.
  • Nicht nur einmal pro Haushalt: Der Betrag gilt für jedes Kind, das die Voraussetzungen erfüllt. Bei zwei passenden Geburtsdaten sind es daher zweimal 121,40 Euro.
  • Kein eigenes Förderportal: Weil die Auszahlung automatisch mit der Familienbeihilfe erfolgt, müssen Eltern keinen zusätzlichen Onlineantrag suchen, keine Rechnung hochladen und keinen Gutschein aktivieren.

Das Schulstartgeld ersetzt auch nicht die reguläre Familienbeihilfe. Es wird im August zusätzlich ausbezahlt und verändert die üblichen monatlichen Ansprüche nicht.

Das Geld gezielt für den Schulstart einsetzen

Bevor neue Hefte, Stifte oder Mappen gekauft werden, lohnt sich eine Bestandsaufnahme. Unser Beitrag Schulsachen aussortieren und wiederverwenden hilft dabei, vorhandenes Material zu prüfen. Warten Sie bei klassen- oder fachspezifischen Produkten nach Möglichkeit auf die tatsächliche Liste der Schule.

Bei einer vorhandenen Schultasche ist Sicherheit wichtiger als ein rein optischer Neukauf. Prüfen Sie Gurte, Verschlüsse und Sichtbarkeit; praktische Hinweise bietet der Ratgeber Schultasche sichtbar machen.

Quellen