Haustiere am Arbeitsplatz

Haustiere liegen seit Jahren im Trend und erfreuen sich vor allem in Österreich und Deutschland größter Beliebtheit. Viele Menschen, vor allem ältere, sehen das Tier quasi als Partner an, weswegen es einen wichtigen Platz im Leben der Menschen einnimmt. Haustiere am Arbeitsplatz sind ein gesetzlicher Graubereich. Es gibt kein Gesetz, welches es verbietet sein Haustier an den Arbeitsplatz mitzunehmen, aber auch keines, welches dies ausdrücklich erlaubt. Obwohl es natürlich auf das Tier ankommt und vor allem auf die Art des Tieres bleibt die Entscheidung letzten Endes beim Vorgesetzten, ob die Mitnahme des Haustieres an den Arbeitsplatz geduldet oder erlaubt wird.

In unzähligen Betrieben ist es jedoch Gang und Gäbe, dass vor allem Hunde und Katzen als Haustiere an den Arbeitsplatz mitgenommen werden, womit der Chef definitiv einen guten Willen zeigt, seinen Mitarbeitern die enge Beziehung zum Haustier zu ermöglichen. Doch wie sieht das eigentlich wirklich gesetzlich aus? Und was ist, wenn das Haustier, beispielsweise ein Hund, Gassi gehen muss? Ein gesetzliches Anrecht darauf, das Haustier am Arbeitsplatz zu halten gibt es nicht, auch ein Anrecht mit dem Vierbeiner Gassi zu gehen gibt es arbeitsrechtlich nicht – Gassi-Gänge und die damit verbunden Pausen sind mit dem Vorgesetzten abzuklären oder ansonsten in den normalen, gesetzlich vorgesehenen Pausen zu verrichten. Des Weiteren gilt es die Fürsorgepflicht seitens des Vorgesetzten gegenüber den Kollegen und anderen Mitarbeitern zu wahren. Denn wenn jemand im selben Büro mit einer Tierhaarallergie sitzt, muss die Firmenleitung einschreiten und die Mitnahme des Haustieres verbieten.

Haustier am Arbeitsplatz sinnvoll?

Natürlich kommt es auch auf die Art des Haustieres an, denn Hunde und Katzen sind im Großen und Ganzen relativ beliebt, hier stellt es auch kein Problem dar zumindest die Kollegen davon zu überzeugen, dass das Haustier am Arbeitsplatz seine Berechtigung hat. Doch nicht jeder hat Hunde oder Katzen. Ratten, Mäuse oder Meerschweinchen sind zu Hause in ihrem Käfig und somit auch in einer Umgebung an welche Sie gewöhnt sind. Der tägliche Transport zum und vom Arbeitsplatz würde für das Tier enorm viel Stress bedeuten weswegen es sich als nicht sinnvoll erweist dem Haustier dem täglich erneut stattfindenden Stress auszusetzen. Auch Katzen sind im Grunde genommen lieber in der gewohnten Umgebung. Einzig und allein die vierbeinigen Fell-Freunde der Menschen, die Hunde, sind als Rudeltier sehr auf die Nähe und das Mitgehen mit seinem Rudel, also mit seinem Herrchen oder Frauchen, fixiert. Hier kommt es natürlich auch wieder auf die Größe an, denn ein Neufundländer, der noch dazu sabbert, wird in keinem Büro gerne gesehen sein, auch wenn man im Gegensatz dazu mit einem Chihuahua als wesentlich kleineren Hund wahrscheinlich nicht das geringste Problem hat.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier an den Arbeitsplatz mitnehme?

Im Idealfall haben Sie bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit Ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen Ihr Haustier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Hat dieser sich damit einverstanden erklärt, empfiehlt es sich, diese Sondervereinbarung in einer separaten Klausel im Arbeitsvertrag festzuhalten. Einige Dinge zu beachten, gibt es allerdings schon, damit es für alle Beteiligten ein angenehmes Miteinander wird:

  • Das Haustier (der Hund) muss sozialisiert und gut erzogen sein
  • Ihre Leistung und Arbeitsmoral darf nicht beeinträchtigt werden
  • Pflegen Sie mit Ihren Kollegen einen guten Umgang, denn bei Regenwetter kann das Tier unter Umständen nicht besonders gut duften
  • Vorsicht! Nicht jeder Arbeitsplatz eignet sich für ein Tier – besonders laute und geruchsbelastende Arbeitsplätze sind einem Haustier auf keinen Fall zuzumuten
  • Halten Sie sich an Hygienevorschriften

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, und auch Sie als Herrchen oder Frauchen sich an die Spielregeln halten, kann ein Haustier am Arbeitsplatz eine richtige Bereicherung für den gesamten Betrieb und vor allem das Arbeitsklima sein. Der erste Weg sollte jedoch immer am Chef sowie den Kolleginnen und Kollegen vorbeiführen – damit Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben.

Foto von Sabine, meinhaushalt.at

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