Radfahrer überholen: Kaum ein Autofahrer macht es richtig

Das wichtigste Gebot im täglichen Straßenverkehr ist die gegenseitige Rücksicht. Schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrer, genießen dabei einen besonderen Schutz. Dennoch kommt es auf deutschen Straßen immer wieder zu Unfällen mit Fahrradfahren. Die Gründe dafür sind vielfältig, nicht selten liegt es jedoch daran, dass Mindestabstände beim Überholen von Autofahrern nicht eingehalten werden. Die Regeln zum Überholen wurden 2020 erneut verschärft und sollten von Autofahrern unbedingt eingehalten werden.

Neuer Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Seit Mai 2020 gilt für das Überholen von Radfahrer ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein Radler auf der Straße unterwegs ist, als auch dann, wenn er auf dem Radweg fährt. Bei höherer Geschwindigkeit sollte auch der Abstand vergrößert werden, denn auch ein Unfall bei hohem Tempo hätte gravierendere Folgen. Außer geschlossener Ortschaften gilt daher ein Abstand von mindestens 2 Metern für das Überholen von Radfahrern.

Dooring und der „Holländische Griff“

Das Abstandsgebot gilt jedoch nicht nur beim Führen eines Fahrzeugs, sondern auch für die Lenker des Zweirads. Zur Vermeidung von Unfällen sind Fahrradfahrer dazu verpflichtet, mehr in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. Bei näherer Betrachtung ergibt dies durchaus Sinn: Denn ein unebener Fahrbahnrand sowie hervorstehende oder abgesenkte Kanaldeckel können schnell zu einem Sturz und damit auch zu einem Zusammenstoß mit einem nachfolgenden Pkw führen. Außerdem dient der seitliche Abstand dazu, das Phänomen des „Dooring“ zu verhindern. Gemeint sind Unfälle, bei denen Radfahrer durch eine unvermittelt geöffnete Fahrertür unfreiwillig ausgebremst werden. Daher empfiehlt sich beim Aussteigen aus dem Auto der sogenannte „Holländische Griff“, bei dem mit der rechten statt der linken Hand die Tür geöffnet wird.

Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann

Gerade im städtischen Verkehr ergeben sich schnell Situationen, in denen der seitliche Abstand zum Radler nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall darf so lange nicht überholt werden, bis es an einer geeigneten Stelle möglich ist, die vorgeschriebenen 1,5 Meter einzuhalten. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Im Gegenzug muss man sich natürlich auch als betroffener Radfahrer an den Sicherheitsabstand halten. Kommt es zu einem Unfall, kommt für den Fremdschaden die Autoversicherung auf, die mindestens aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen muss.

By Published On: 28.10.2022Categories: TippsKommentare deaktiviert für Radfahrer überholen: Kaum ein Autofahrer macht es richtigTags: , , , , ,