ÖAMTC: Urlaub mit dem Vierbeiner

Um den Urlaub auch für den Hund möglichst stressfrei zu gestalten, sollten Hundebesitzer zunächst das Reisemittel sorgfältig wählen. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer hat dazu die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Verkehrsmittel, Einreisebestimmungen und Verhaltensregeln – darauf sollten Hundehalter achten

Auto

Das Auto sollte das bevorzugte Reisemittel mit Hund sein, da individuell Pausen eingelegt werden können. Zu vermeiden sind allerdings Fahrten in der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen. Außerdem muss der Hund im Fahrzeug durch Reiseboxen oder spezielle Sicherheitsgurte gesichert und darf nie alleine gelassen werden.

Bahn

“Ist der Hund an Bahnfahrten gewöhnt, spricht nichts gegen eine Zugreise. Man sollte dann aber Hauptverkehrszeiten meiden, mehrere Stopps einplanen, eine Wasserschüssel dabei haben und sich vorab über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise der Bahngesellschaften informieren”, empfiehlt die Club-Expertin.

Flugzeug

Fliegen bedeutet für Hunde großen Stress. Sie werden je nach Gewicht im Passagier- oder im beheizten Frachtraum transportiert. Die Fluggesellschaft gibt Auskunft zu den Transportvorschriften.

Heimtierausweis ist ein Muss auf allen Auslandsreisen

Hundehalter müssen unterschiedliche Nachweise der Gesundheit ihrer Vierbeiner erbringen.

Heimtierausweis und Bandwurmbehandlung

Auf allen Auslandsreisen, auch in Nicht-EU-Länder, ist der EU-Heimtierausweis nötig, der die Impfung gegen Tollwut und die Kennzeichnung per Mikrochip bestätigt. Irland, Großbritannien und Malta schreiben außerdem vor, wie lange vor der Reise die Impfung erfolgt sein muss. “Diese drei Länder verlangen – genauso wie Finnland und Norwegen – auch den Nachweis einer Bandwurmbehandlung. Die muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden”, ergänzt Tauer.

Tollwut-Antikörpertest

Reist man mit seinem Hund nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine, ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die Rückreise in die EU problematisch werden. Der ÖAMTC rät daher, sich rechtzeitig mit dem Tierarzt in Verbindung zu setzen.

Gesundheitszeugnis

Auch, wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Russland, Ukraine und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Dieses darf nicht älter als zehn Tage sein.

Kampfhunde

Die ÖAMTC-Touristikerin warnt: “Für Kampfhunde wie Pitbull-Terrier oder Stafffordshire-Bullterrier herrschen strenge Vorschriften. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Norwegen haben beispielsweise Sonderregelungen oder verbieten die Einreise mit Kampfhunden überhaupt.”

Verhaltensregeln vor Ort beachten

Ist man mit seinem Hund heil am Urlaubsort angekommen, muss man sich – abhängig vom jeweiligen Land – an einige grundlegende Regeln halten.

Restaurants

“ÖAMTC-Mitglieder berichten, dass Restaurants in Finnland, Norwegen und Schweden nicht besonders hundefreundlich sind”, erklärt Tauer.

Leine und Maulkorb

In vielen Ländern müssen Hunde an öffentlichen Plätzen Leine und Maulkorb tragen. Das ist zum Beispiel in Italien, Kroatien und Portugal der Fall.

Strände

In Kroatien und Portugal gilt an vielen öffentlichen Stränden ein Hundeverbot, in Ungarn ist die Mitnahme von Hunden in Strandbäder nur selten erlaubt. In manchen Ländern – wie in Kroatien – gibt es aber ausgewiesene Hundestrände, an denen auch die Vierbeiner ihren Spaß haben können.

Alle Einreisebestimmungen für Tiere im jeweiligen Urlaubsland findet man unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
Bei der Reisevorbereitung mit dem Hund hilft die ÖAMTC-Reisecheckliste unter www.oeamtc.at/reisecheckliste, die beispielsweise alle benötigten Dokumente anführt.

Foto von Sabine, meinhaushalt.at