Rechtliches zu geringfügigen Anstellungen

Die Anzahl der geringfügigen Jobs ist am ansteigen, das bestätigen aktuelle Zahlen des Arbeitsmarktservices (AMS) Österreich.  Laut diesen Statistiken ist vor allem der Anteil der Frauen sehr hoch. Zu 60 Prozent sind sie in Anstellungen beschäftigt, die oft über das Ausmaß von zehn oder 15 Stunden nicht hinausgehen. Die Gesetzeslage am Arbeitsmarkt ist vorwiegend für Vollzeitarbeiter geschaffen, daher ist es oft schwer sich im Dschungel des Arbeitsrechtes zurecht zu finden. Man sollte sich zuvor aber informieren, wie man versichert ist und welche Grenzen es einzuhalten gilt. Die Jobbörse careesma.at gibt einen kurzen Überblick zu wichtigen Fakten.

Wie ist man gesetzlich versichert?

Jeder, der geringfügig angestellt ist, sollte sich an die Einkommensgrenze von 374,02 Euro halten. Dieser Betrag wurde mit 1. Jänner 2011 festgehalten. Wichtig ist er vor allem deshalb, weil alle jene, die unter diesem Betrag liegen, gesetzlich nur unfallversichert sein müssen. Die Versicherung übernimmt der Arbeitgeber. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass eine Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung nicht besteht. Wer trotz geringfügiger Anstellung einen vollkommenen Versicherungsschutz wünscht, muss selbst dafür aufkommen.

In den meisten Fällen sind die Beiträge aber sehr teuer, im Hinsicht auf die Erreichung der Pensionsjahre aber manchmal doch ratsam. Eine Arbeitslosenversicherung ist aber in keinem Fall möglich, diese kann auch nicht selbst nachgekauft werden. Genau wie bei allen anderen Verträgen hat man Anrecht auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Genauso gut existieren die Feiertagszuschläge und des Weiteren auch der Urlaubsanspruch. Weitere Informationen findet man dazu bei der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer Österreich.

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Foto von Sabine, meinhaushalt.at