Flugstreik: Was muss man tun?

Streiks von Piloten oder Flugbegleitern häufen sich und wirken sich erheblich auf den Flugverkehr aus. Darunter leiden insbesondere die Passagiere, deren geplanten Flüge schlimmstenfalls ausfallen. Innerhalb der Europäischen Union regelt die Fluggastrechte-Verordnung die Rechte der Betroffenen. Die wichtigste Aussage: Den Fluggästen steht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine alternative Beförderung zu.

Umbuchung oder alternative Beförderung

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor einem Flug über den Webauftritt der Fluggesellschaft Informationen zu möglichen Streiks einzuholen. Möglicherweise gibt die Airline bereits Auskunft über Ersatzflüge. Die EU-Verordnung verpflichtet bei Streiks die Gesellschaften, ihre Gäste schnellstmöglich ans Ziel zu bringen. Das erfolgt primär über kostenlose Umbuchungen. Alternativ kommen bei zumutbaren Strecken auch andere Möglichkeiten der Beförderungen wie die Bahn in Frage.

Anspruch auf Verpflegung erheben

Sofern Passagiere aufgrund von Streiks am Flughafen festsitzen, entscheiden die Flugdistanz und die Wartezeit über die Rechte. Bei Flügen bis zu einer Strecke von 1.500 Kilometern besitzen die Betroffen ab einer zweistündigen Verspätung Anspruch auf Verpflegung, zwei Telefonate und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Liegt die Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern erhöht sich die erforderliche Wartezeit auf drei Stunden.

Beträgt die Strecke mehr als 3.500 Kilometer, besteht erst nach vier Stunden der Verpflegungs- und Übernachtungs-Anspruch. Die Betreuung seitens der Fluggesellschaft erfolgt laut EU-Verordnung kostenlos. Bleibt die Leistung trotz Nachfrage aus, dürfen Betroffene sich selbst darum kümmern. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Belege aufzubewahren und der Airline in Rechnung zu stellen.

Rücktritt vom Flug nach fünf Stunden möglich

Ab einer streikbedingten Wartezeit von mehr als fünf Stunden steht es den Fluggästen zu, vom gebuchten Flug zurückzutreten. In diesem Fall besitzen sie das Recht, eine Rückerstattung des Flugpreises zu verlangen. Trotz angekündigter Streiks sollten die Fluggäste pünktlich gemäß den Fristen des gebuchten Flugs am Flughafen eintreffen. Andernfalls verpassen die Passagiere womöglich einen kurzfristig organisierten Ersatzflug. Dadurch gehen die erläuterten Rechte verloren.

Zusätzlich bietet es sich an, über unabhängige Seiten wie FlightRight eventuelle Entschädigungsansprüche zu prüfen. Ein genereller Anspruch auf Entschädigungszahlungen durch die Airline greift bei Streiks nicht. Zwar sieht die EU-Verordnung ab dreistündigen Verspätungen eine Entschädigung vor, allerdings nicht bei “außergewöhnlichen Umständen”. Die Fluggesellschaften stufen Streiks ihres Personals als einen solchen außergewöhnlichen Umstand ein. Mitunter liegen FlightRight aber Daten vor, die beweisen, dass die Annullierung eines Fluges nicht auf die unmittelbare Streikphase zurückgeht.

By Published On: 11.07.2018Categories: UrlaubKommentare deaktiviert für Flugstreik: Was muss man tun?Tags: , , ,