Gute Reise trotz Flugausfall mit der EU-Entschädigung

Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, ihren Kunden den Service zu bieten, für den sie bezahlt haben. Wenn sie das nicht können, müssen sie eine Rückerstattung anbieten. Sind die von der Fluggesellschaft verkauften Flüge nicht betriebsbereit, muss sie den Kunden einen Ersatzflug und eine Rückerstattung anbieten. Außerdem können Passagiere unter bestimmten Umständen zusätzlichen Schadensersatz fordern. Webseiten wie Flightright.at helfen bei Bedarf dabei, diese Entschädigung nötigenfalls auch vor Gericht durchzusetzen.

Entschädigungen für verspätete Flüge nach österreichischem Recht

Die Kommission der Europäischen Union hat bereits 2004 entschieden, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, Passagiere für verspätete Flüge zu entschädigen. Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 regelt die Fluggastrechte von EU-Bürgern. Dazu gehören Informationen zu Flugausfällen und -verspätungen, Gepäck und persönlichem Eigentum, Unterstützung von Passagieren bei Nichtbeförderung und medizinische Versorgung.

Das Gesetz basiert auf dem Verbraucherschutzrecht der EU. In der Folge habe Fluggäste bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden Anrecht auf eine Entschädigung. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat mehrfach ähnlich entschieden und die Regelung im Wesentlichen bestätigt.

Gilt die EU Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 auch in Österreich?

Österreich ist seit 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union und ein Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums. Somit ist EU-Recht in Österreich anwendbar, sofern keine ungelösten Konflikte mit nationalem Recht vorliegen. Die Anwendung der Fluggastrechteverordnung ist aber unstreitig. Die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 gilt für Flüge von oder nach Österreich in der Luft. Diese Regelung besagt, dass die Fluggesellschaft Kunden bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung in Höhe von mindestens 250 € pro Person schuldet.

Schadensersatzanspruch wegen Verspätung – Wer bekommt Geld vom Vertrag von Lissabon?

Gebiet: Der Vertrag von Lissabon ist ein internationales Abkommen, das 2007 unterzeichnet wurde. Der Vertrag wurde geschaffen, um das Problem fehlender Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) im Bereich des grenzüberschreitenden Handels zu lösen.

Rechtsbehelf: Ein Rechtsbehelf ist eine gesetzlich gewährte Form des Rechtsschutzes für eine Person, die geschädigt wurde oder irgendeine Art von Verletzung erlitten hat.

Vertrag: Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gesetzlich durchsetzbare Verpflichtungen begründet.

Ergebnis: Auch österreichische Nationalbürger können eine Entschädigung aus EU Recht erhalten.

Erhalten Nicht-Kontinental-Europäer eine Entschädigung durch die EG-261-Verordnung?

Die EC-261-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Entschädigungen bei Flugverspätungen vorsieht. Die Verordnung wurde mehrfach aktualisiert. So deckt sie heute auch Flüge ab, die aus der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen anfliegen, auch wenn der Flug von einem Flughafen außerhalb des Kernterritoriums abfliegt. Die EG-261-Verordnung gilt damit für alle Flüge, die von Flughäfen in Europa abfliegen. Die Herkunft des Passagiers ist dabei unerheblich, auch Menschen aus anderen Regionen der Welt können eine Entschädigung geltend machen. Die Regelung gilt nur nicht für Flugreisen, bei denen sich beide Flughäfen, Start und Ziel, außerhalb Europas befinden.

Fazit: Ärger lohnt sich nicht

Entfällt ein Flug, wird die Fluggesellschaft Sie in den meisten Fällen so frühzeitig über den Ausfall informieren. Oft genügt die Zeit, sich für unwesentliche Mehrkosten auf einen anderen Flug umzubuchen. Erhält man anschließend tatsächlich eine Entschädigung, ist das ein sehenswerter Lohn. Mit etwas Glück kann man mit wenigen Minuten Aufwand mehrere Hudert Euro verdienen.

By Published On: 17.01.2023Categories: UrlaubKommentare deaktiviert für Gute Reise trotz Flugausfall mit der EU-EntschädigungTags: , , ,