Video zur Schwangerschaftswoche 7, SSW 7

Im Video zur 7. Schwangerschaftswoche (SSW 7) auf meinhaushalt.at werden wichtige Informationen und Tipps zur Schwangerschaft in der Woche 7 präsentiert.

Zu Beginn der 7. SSW ist Ihr Kind nun vier Wochen alt und entwickelt sich von Tag zu Tag weiter. Noch befindet sich das Embryo in einer gebogenen „C-Haltung“ und erinnert in seiner Form eher an eine Garnele, dennoch erfolgt nun ein großer Wachstumsschub, der das Embryo wachsen und entwickeln lässt. Am Anfang der 7. Schwangerschaftswoche bilden sich allmählich die Beinknospen und auch die Speiseröhre verlängert sich.

Neben dem Magen bildet sich auch der Zwölffingerdarm. Noch recht undurchsichtig, aber dennoch vorhanden sind die Vertiefungen in der Nähe der Schläfen, die sich schon bald zu Augenbechern ausbilden. Am Ende der 7. SSW wird sich dort ein dünnes Blättchen abzeichnen, dass im Laufe der nächsten Monate die Netzhaut darstellt. Auch im Bereich der Nase werden Veränderungen sichtbar – die Nasengrube, oder auch Riechgrube genannt, sind erkennbar und ebenso der Kehlkopf hat Gestalt angenommen.

Ihr Baby in der 7. Schwangerschaftswoche

Vom Scheitel bis zum Steiß gemessen ist das Kind momentan ungefähr 8 mm groß. Diese Messangabe ist sehr nützlich und wird während der gesamten Schwangerschaft immer wieder benannt. Da sich das Kind im Laufe der Schwangerschaft in Ihrem Leib mehr der Sitzposition annimmt, da ihm der Platz stetig weniger wird, bietet sich diese Messung idealerweise an. Die Scheitel-Steiß-Länge – abgekürzt SSL – bildet die Länge des Kindes vom höchsten Punkt des Kopfes bis zum Steiß: der Arzt wird hierfür auf dem Ultraschallbild die Punkte des Kindes bemessen und kann somit Rückschlüsse über Entwicklungsstände, Fehlentwicklungen oder auch Krankheiten treffen. Natürlich ist diese Messung für die Eltern auch sehr interessant, kann man hier doch nun erfahren, wie groß das Kind im Mutterleib mittlerweile ist.

Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung

Die erste Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung wird idealerweise zwischen der. 4. und 8. SSW vorgenommen. Die Untersuchung beinhaltet unter anderem die Feststellung der Schwangerschaft sowie der Schwangerschaftswoche, die Ermittlung des Gewichts sowie des Blutdruckes, eine Urinuntersuchung und auch eine Blutabnahme. Diese ist sehr wichtig um den Rhesusfaktor der Mutter zu ermitteln, einen Antikörpertest sowie Rötelntest durchzuführen, auf HIV zu prüfen und den Hämoglobinwert zu bestimmen.

Neben diesen Routineprüfungen wird auch eine vaginale Untersuchung vorgenommen, bei der der Chlamydienabstrich nicht fehlen darf. Diese Bakterien, die sich in 80% aller Fälle unbemerkt angeschlichen haben, sind die Folge einer sexuell übertragbaren Krankheit. Da dieses Bakterium während der Schwangerschaft einen vorzeitigen Blasensprung oder eine Frühgeburt auslösen und während der Geburt das Baby mit dem Erreger angesteckt werden kann, was zu Atemstörungen oder Lungenentzündung sowie Augenentzündungen führen könnte, ist eine frühzeitige Diagnose beim Arzt unumgänglich. Ist eine Infektion mit Chlamydien nachweisbar, so kann diese recht erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden.

Richtige Ernährung

Viele werdende Mütter werden in der nächsten Zeit den gut gemeinten Rat: „Jetzt musst du aber für zwei essen!“ immer häufiger hören. In der Tat meinen es die Familien, Freunde und Verwandte nur gut mit Ihnen, daran besteht kein Zweifel – essen Sie während der gesamten Schwangerschaft aber wirklich für zwei Personen, wird sich das am Ende der Schwangerschaft rächen. Ein starkes Übergewicht kann die Geburt nicht nur Ihnen erschweren, sondern ist auch ungesund für das Kind. Nebenbei werden Sie es nach der Schwangerschaft schwer haben, die überflüssigen Pfunde wieder los zu werden. Ein guter Tipp: ab der 15. oder 16. SSW steigt der Energiebedarf um etwa 250-300 kcal pro Tag. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihre Ernährung besser umstellen können, so wird Ihnen Ihr Arzt eine optimale Empfehlung geben.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

Sind Sie berufstätig? Dann vergessen Sie nicht Ihren Arbeitgeber und die Kollegen über Ihre neue Lebenssituation aufzuklären. Dies hat den Hintergrund, dass Sie nun unter Mutterschutz stehen. Dies beinhaltet unter anderem, dass Sie nur eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche absolvieren dürfen, längeres Arbeiten im Stehen mit Sitzgelegenheit kombiniert werden muss und ein Kündigungsschutz während der gesamten Schwangerschaft besteht. Welche weiteren Maßnahmen der Mutterschutz verlangt ist fest im Mutterschutzgesetz verankert.

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